Dokumentation

Zu einer umfassenden und zulassungskonformen Leistung im baulichen Brandschutz gehört auch eine lückenlose und effektive Dokumentation. Diese beinhaltet außer Planeintragungen und fotografischen Belegen auch das Einholen von Zulassungen, Werksbescheinigungen sowie den Fachunternehmerklärungen.

Zulassungen

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf Antrag des Herstellers oder Anbieters für Bauprodukte oder Bauarten erteilt. Zur Beurteilung sind dem zuständigen Sachverständigenausschuss des DIBt in der Regel sowohl experimentelle Untersuchungen als auch eine gutachterliche Stellungnahme vorzulegen, aus denen die Tauglichkeit des Produktes für den gewählten Anwendungsbereich zweifelsfrei hervorgeht.

Prüfzeugnisse

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ein Verwendbarkeitsnachweis von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten gemäß den Landesbauordnungen der Länder und wird auf einem Bauprodukt durch das Übereinstimmungszeichen kenntlich gemacht.

Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis kann für solche Bauprodukte und Bauarten erstellt werden, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden.

Zustimmung im Einzelfall

Für Bauprodukte oder Bauarten, die nicht unter eingeführte technische Baubestimmungen fallen, nicht in der Bauregelliste A Teil 1 aufgeführt sind und für die keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, kann bei der jeweiligen obersten Landesbauaufsichtsbehörde eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragt werden. Hiermit sollen der Bau neuer Bauarten und die Verwendung neuer Bauprodukte ermöglicht werden.

Werkbescheinigungen

Mit den Werkbescheinigungen wird bestätigt, dass bei der Ausführung die für die Herstellung des Zulassungsgegenstandes verwendeten Bauprodukte entsprechend den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gekennzeichnet waren.

Abstimmung Prüfungssachverständige

Sollten bauliche Brandschutzmaßnahmen nicht nach der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses ausgeführt werden können, so erwirken wir in Abstimmung mit einem Prüfsachverständigen ein Lösungskonzept.

Wartung

Unsere Firma betreut seit Jahren verschiedene Projekte unterschiedlicher Größenordnung zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden. Wir bieten Wartungsverträge im baulichen Brandschutz sowie Brandschutzklappen und Brandschutztüren an.

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