• In vielen modernen Häusern, Bürogebäuden, öffentlichen Einrichtungen, … erfolgt die Belüftung oder Klimatisierung über raumlufttechnische Anlagen. Deren Leitungen durchdringen unzählige Decken und Wände baulicher Anlagen. Ohne Installation zusätzlicher Brandschutzvorkehrungen entfällt infolgedessen der Brandschutz, auch wenn es sich eigentlich um spezielle Brandschutzwände handelt. Im Brandfall würden sich Brandgase und Feuer ihren Weg durch die ungeschützten Lüftungsschächte hindurchbahnen.
  • Eine baurechtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik inklusive einer jährlichen Kontrolle, ist in Deutschland erforderlich.
  • Der Einsatz von Brandschutzklappen ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
  • In der Regel wird an die Brandschutzklappe ein Schalter als Rückmeldung bei Auslösung angebaut. Stellmotoren haben in der Regel zwei Schaltkontakte, mit denen die Auf- und Zustellung überwacht werden können. Die Rückmeldung dient zur Information, welche Brandschutzklappe ausgelöst hat und schaltet je nach Konzept auch die Lüftungsanlage ab.
  • Bei sogenannten Entrauchungsklappen werden die Auf- und Zustellung durch einen Klappenstellmotor je nach Entrauchungskonzept angefahren.