Im vorbeugenden Brandschutz ist das Vorhalten geeigneter Feuerlöscher für Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen gesetzlich verankert. Die BGR 133 sowie die ASR 2.2 bilden hierfür den Regelungsrahmen.
Grundsätzlich sind Feuerlöscher in allen gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben.
Auch im privaten Bereich empfiehlt sich der Einsatz von Feuerlöschern.
Wenn Feuerlöscher vorgeschrieben sind, müssen diese in regelmäßigen Zeitabständen einer Wartung unterliegen. Eine Wartung ist nach DIN 14 406 mindestens alle zwei Jahre durchzuführen und muss durch ausgebildete Spezialisten erfolgen.
Es gibt keine Universalfeuerlöscher: je nach entflammtem Stoff, entstehen verschiedene chemische Prozesse, die jeweils eigene Anforderungen an das Löschmaterial stellen.
Feuerlöscher werden nach DIN EN 2 in unterschiedliche Brandklassen eingeteilt. Jede Brandklasse steht für bestimmte Stoffeigenschaften.
Differenziert werden nach Brandklassenschema folgende Brandklassen: A, B, C, D und F
Brandklasse A: feste, überwiegend organische Stoffe (z. B. Holz oder Papier)
Brandklasse B: flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Lacke oder Teer)
Brandklasse C: Gase (z. B. Erdgas oder Propan)
Brandklasse D: Metalle (z. B. Magnesium oder Aluminium)