- Im vorbeugenden Brandschutz ist das Vorhalten geeigneter Feuerlöscher für Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen gesetzlich verankert. Die BGR 133 sowie die ASR 2.2 bilden hierfür den Regelungsrahmen.
- Grundsätzlich sind Feuerlöscher in allen gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben.
- Auch im privaten Bereich empfiehlt sich der Einsatz von Feuerlöschern.
- Wenn Feuerlöscher vorgeschrieben sind, müssen diese in regelmäßigen Zeitabständen einer Wartung unterliegen. Eine Wartung ist nach DIN 14 406 mindestens alle zwei Jahre durchzuführen und muss durch ausgebildete Spezialisten erfolgen.
- Es gibt keine Universalfeuerlöscher: je nach entflammtem Stoff, entstehen verschiedene chemische Prozesse, die jeweils eigene Anforderungen an das Löschmaterial stellen.
- Feuerlöscher werden nach DIN EN 2 in unterschiedliche Brandklassen eingeteilt. Jede Brandklasse steht für bestimmte Stoffeigenschaften.
- Differenziert werden nach Brandklassenschema folgende Brandklassen: A, B, C, D und F
- Brandklasse A: feste, überwiegend organische Stoffe (z. B. Holz oder Papier)
- Brandklasse B: flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Lacke oder Teer)
- Brandklasse C: Gase (z. B. Erdgas oder Propan)
- Brandklasse D: Metalle (z. B. Magnesium oder Aluminium)
- Brandklasse F: Speiseöle und -fette