• Im vorbeugenden Brandschutz ist das Vorhalten geeigneter Feuerlöscher für Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen gesetzlich verankert. Die BGR 133 sowie die ASR 2.2 bilden hierfür den Regelungsrahmen.
  • Grundsätzlich sind Feuerlöscher in allen gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben.
  • Auch im privaten Bereich empfiehlt sich der Einsatz von Feuerlöschern.
  • Wenn Feuerlöscher vorgeschrieben sind, müssen diese in regelmäßigen Zeitabständen einer Wartung unterliegen. Eine Wartung ist nach DIN 14 406 mindestens alle zwei Jahre durchzuführen und muss durch ausgebildete Spezialisten erfolgen.
  • Es gibt keine Universalfeuerlöscher: je nach entflammtem Stoff, entstehen verschiedene chemische Prozesse, die jeweils eigene Anforderungen an das Löschmaterial stellen.
  • Feuerlöscher werden nach DIN EN 2 in unterschiedliche Brandklassen eingeteilt. Jede Brandklasse steht für bestimmte Stoffeigenschaften.
  • Differenziert werden nach Brandklassenschema folgende Brandklassen: A, B, C, D und F
    • Brandklasse A: feste, überwiegend organische Stoffe (z. B. Holz oder Papier)
    • Brandklasse B: flüssige oder flüssig werdende Stoffe (z. B. Lacke oder Teer)
    • Brandklasse C: Gase (z. B. Erdgas oder Propan)
    • Brandklasse D: Metalle (z. B. Magnesium oder Aluminium)
    • Brandklasse F: Speiseöle und -fette