- Bei kleineren Abmessungen benutzt man den Fachbgeriff “Brandschutzklappe”
- Die jeweilige Landesbauordnung regelt, an welcher Stelle Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Bauordnung.
- Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer werden ebenfalls darüber geregelt
- Brandschutztüren müssen stets vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) bauaufsichtlich zugelassen werden
- Von feuerhemmenden Türen (T30) bis hin zu feuerbeständigen Türen (T90), gibt es verschiedene Feuerschutzklassen. Die Zahl hinter dem T bezeichnet die Dauer in Minuten, die den Durchtritt des Feuers verhindert.
- T30 = feuerhemmend, T60 = hochfeuerhemmend, T90 = feuerbeständig, T120 = hochfeuerbeständig
- Brandschutztüren sind auch mit entsprechenden Brandschutzverglasungen erhältlich. Voraussetzung ist, dass das Glas über dieselbe Feuerwiderstandsklasse wie die zugehörige Tür verfügt (z. B. F90 Verglasung für T90 Türen).
Hinsichtlich ihrer Schutzwirkung werden Brandschutzverglasungen unterschieden in: G-Verglasungen (wärmestrahlungsdurchlässig) und F-Verglasungen (wärmestrahlungsbeständig).